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A C H T U N G :
Wir benötigen vor der Herstellung der Einlagen von Ihnen genaue Informationen über den Hersteller ihres Schuhes mit Angabe des Modells und der Schuhgröße. Wir akzeptieren nur Schuhmodelle, die nach DGUV-Regel geprüft sind. Leider ist eine Herstellung der orth. Sondereinlagen nach DGUV 191 ohne diese Angaben nicht möglich.
Diese Informationen bekommen Sie in der Regel über die Website oder ihren Katalog des Schuhherstellers.
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